Im allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches wurden damals die Freiheitsstrafen von weniger als sechs Monaten durch Geldstrafen und gemeinnützige Arbeit ersetzt. Die ersten Erfahrungen mit dem neuen Regime führten in der Bevölkerung zu breiter Kritik.
Politiker und auch Richter zogen in Zweifel, ob die Geldstrafen - insbesondere solche, die bedingt ausgesprochen werden - noch eine abschreckende Wirkung haben und Delinquenten wieder auf den rechten Weg zurückbringen.
Die vorgeschlagene Gesetzesänderung sieht nun vor, dass die Gerichte wieder bedingte oder unbedingte Freiheitsstrafen ab drei Tagen aussprechen können. Der Bundesrat sei überzeugt, dass kurze Freiheitsstrafen gewisse Täter besser vor weiterer Delinquenz abhielten als blosse Geldstrafen.
Ungenügende Wirksamkeit
Gleichzeitig hält der Bundesrat die Wirksamkeit der bedingten und teilbedingten Geldstrafen für ungenügend.
Bedingte oder unbedingte Freiheitsstrafen ab drei Tagen sollen wieder eingeführt werden. (Symbolbild) /


Sie sollen wieder abgeschafft werden. Um die Freiheitsstrafe ausserdem stärker zu gewichten, sollen Geldstrafen nur noch bis zu 180 Tagessätzen möglich sein. Heute dürfen sie bis zu 360 Tagessätze betragen.
Zu den heute Mittwoch vorgeschlagenen Änderungen führt die Regierung nun eine Vernehmlassung bis Ende Oktober durch. Der Bundesrat strebt aber auch Anpassungen des Strafgesetzes in Bezug auf die einzelnen Delikten an. Er will noch in der zweiten Jahreshälfte 2010 einen entsprechenden Entwurf in Vernehmlassung geben.