In den meisten Fällen müssten die Arbeitnehmer die Last der Sanierung schultern, erklärte SGB-Pensionskassenexpertin Colette Nova vor den Medien. Das geschehe vor allem durch die Nullverzinsung.
Die Arbeitgeber müssten sich unbedingt paritätisch an den Sanierungsmassnahmen beteiligen. Geschehe das einseitig, drohe ein Kaufkraftverlust der Arbeitnehmer. Die Schweizer Wirtschaft, vom Binnenkonsum gestützt, drohe noch ärger in die Krise zu stürzen.
Um den Druck weiter zu lindern, müssten zudem die Sanierungsfristen zur Behebung der Unterdeckung von heute 5 bis 7 Jahren verlängert werden. Pensionskassen mit Unterdeckung und hohen Rentneranteilen müssten vom Bund gestützt werden, sagte Nova.
Gemäss dem SGB droht den Arbeitnehmern ein Kaufkraftverlust. /


Ungenügend ausfinanzierte öffentlich-rechtliche Kassen wie jene der SBB oder die Ascoop, die Kasse der Betriebe des öffentlichen Verkehrs, gehörten von der öffentlichen Hand saniert, fordert der Gewerkschaftsdachverband weiter.
Teuerungsausgleich 2010 statt 2011 vorgeschlagen
Da viele Pensionskassen keinen Teuerungsausgleich ausrichten können, schlägt der SGB vor, den Teuerungsausgleich in der AHV auf 2010 statt 2011 vorzuziehen. Der Anstieg beträgt 1,3 Prozent oder 300 Franken auf eine Durchschnittsrente, wie Präsident und Nationalrat Paul Rechsteiner (SP/SG) erklärte.
Giorgio Tuti, Präsident des SEV, der Gewerkschaft des Verkehrspersonals, sagte, die vom Bundesrat vorgeschlagenen 1,15 Milliarden Franken für die nur zu rund 80 Prozent gedeckte SBB-Pensionskasse reichten nicht. Nötig wären 3 Milliarden.
Um die Ascoop stehe es bei einer Deckung von 71 Prozent Ende 2008 noch schlechter. Wenn der Bundesrat keine Vorlage für diese Kasse ausarbeiten wolle, sei das unverantwortlich. Wegen der Unterdeckung drohe Unternehmen des öffentlichen Verkehrs die Pleite.