Mit dem Aufschub sollen die Regierungen der USA und der Schweiz mehr Zeit für weitere Verhandlungen erhalten, wie es in der gemeinsamen Erklärung heisst.
Diese sollen zu einer Einigung führen. Für den Fall, dass dies nicht gelingt, haben beide Seiten den 3. und 4. August als Termin für die Anhörung erbeten. Eine Reaktion des Richters lag zunächst nicht vor.
Schutz des Bankgeheimnisses
Der Zivilprozess um die Herausgabe von 52'000 Kundendaten vor dem Bundesbezirksgericht in Miami sollte am (morgigen) Montag um 9 Uhr (15 Uhr MESZ) Ortszeit in die erste Runde gehen. Die US-Steuerbehörde will so US-Bürger ausfindig machen, die mutmasslich mit Hilfe der Bank ihr Vermögen vor dem Fiskus versteckt haben.
Die UBS lehnt dies unter Verweis auf das Schweizer Bankgeheimnis ab.



UBS und die USA: Wird das Verfahren erst im August fortgesetzt? /


Der Bundesrat hatte seinerseits klargestellt, «alle notwendigen Massnahmen» zu ergreifen, um einen Bruch des Bankgeheimnisses zu verhindern.
Verschärfter Ton
Zuletzt hatte sich der Ton in der Auseinandersetzung verschärft. Der Vorsitzende Richter Alan Gold hatte am Donnerstag eine Beschlagnahmung von Vermögen der Schweizer UBS ins Spiel gebracht. Er fragte bei der US-Regierung an, ob dies eine denkbare Konsequenz sei, falls sich die Bank weiter weigere, Daten von US-Kunden herauszugeben.
Analysten und Beobachter gehen aber davon aus, dass die beiden Seiten eine aussergerichtliche Lösung finden.
EDA und EJPD begrüssen Entscheid
Die Schweizer Behörden begrüssen den gemeinsamen Antrag der Grossbank UBS und der US-Regierung, den Prozess um die Herausgabe von UBS-Kundendaten an die amerikanische Steuerbehörde zu verschieben. Das teilte das EJPD am Sonntag mit.
Das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hatten die entsprechenden Vorgespräche geführt. Die UBS wird in dem US-Zivilverfahren vom Bundesrat unterstützt.