Um einen Aufschub der Verhandlungen haben am Sonntag die UBS und das US-Justizdepartement in einem gemeinsamen Begehren nachgesucht.
Richter Gold ermutigte die beiden Prozessparteien während der kurzen Verhandlung, bezüglich der Herausgabe von Daten von amerikanischen UBS-Kunden wie angestrebt eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen.
Eine solche Einigung würde auf alle Fälle eine Herausgabe einer gewissen Menge von Informationen beinhalten, wie einer Medienmitteilung des amerikanischen Justizdepartements vom Sonntag zu entnehmen ist. Gemäss Bundesamt für Justiz in Bern haben zudem bereits Verhandlungen zwischen der USA und der Schweiz begonnen.
Verlagerung auf politische Ebene
Der Schwerpunkt zur Lösung des UBS-Steuerstreits verlagert sich nun klar auf die politische Ebene.
Der Zivilprozess um die Herausgabe von 52'000 UBS-Kundendaten sollte heute in die erste Runde gehen. /


Nach Expertenmeinung ist die Lösung mittlerweile fast nur noch diplomatisch zu erreichen, also unter aktiver Beteiligung der Schweizer Aussenpolitik zugunsten der UBS. Juristisch ist die Schweiz weiterhin keine Prozesspartei.
In der Schweiz wird der vom zuständigen Richter genehmigte Verhandlungsbeginn begrüsst. Es sei richtig, dass nun auf politischer Ebene eine Lösung gesucht werde, hiess es etwa von Seiten der Bankiervereinigung.
Dass gemäss Medienmitteilung des US-Justizdepartements vom Sonntag die Schweiz respektive die UBS grundsätzlich in die Herausgabe einer gewissen Menge an Daten eingewilligt haben, kommentierte Thomas Sutter, Sprecher der Bankiervereinigung, nicht. Man werde eine allfällige aussergerichtliche Einigung erst beurteilen, wenn diese als Ganzes bekannt sei.
Positiv aufgenommen wurde der Prozessaufschub auch von den grossen politischen Parteien SVP, SP und CVP.