Richter Alan Gold hat auf Freitagmorgen eine weitere Konferenz einberufen, um zu sehen, ob die Verhandlungen vorankommen.
In der UBS-Steueraffäre sind derweil auch die Schweizer Behörden in ein schiefes Licht geraten. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht, weil ein amerikanischer UBS-Kunde einem Bundesbeamten Bestechung vorwirft.
Die Bundesanwaltschaft (BA) bestätigte den Eingang der Anzeige. Diese werde geprüft und das weitere Vorgehen abgeklärt, gab BA-Sprecherin Jeannette Balmer auf Anfrage bekannt.
Urs Ursprung, Direktor der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV, muss bei den eigenen Leuten aufräumen. /


Grund für die Strafanzeige der zum Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) gehörenden Steuerverwaltung ist die Aussage des amerikanischen UBS-Kunden Jeffrey Chernick.
Mit 45'000 Dollar bestochen
Dieser bekannte sich am Dienstag vor dem Bundesbezirksgericht in Fort Lauderdale schuldig, 8 Millionen Dollar Steuergelder dem US-Fiskus über Konten bei der UBS und einer anderen, «kleineren Schweizer Bank» vorenthalten zu haben.
Zugleich behauptete Chernick, er habe einen Schweizer Beamten mit 45'000 Dollar bestochen. Das Geld floss, nachdem der Beamte versichert habe, dass seine Konten nicht zur Offenlegung gegenüber den US-Behörden bestimmt seien.
Merz glaubt nicht, dass die Aussage stimmt
Ursprünglich hatte Chernick aus Angst vor dem Auffliegen sein Vermögen im Juli 2008 in die USA überweisen und den dortigen Steuerbehörden freiwillig sein UBS-Konto offenlegen wollen.
Bundespräsident und Finanzminister Hans-Rudolf Merz sagte dem Schweizer Fernsehen SF, er glaube nicht, dass die Angaben stimmen. «Die Aussage ist aber derart gravierend, dass wir sofort die Justiz eingeschaltet haben.»