Sollte die UBS in den USA tatsächlich Steuerbetrügern in grosser Zahl geholfen haben, stelle sich die Frage, «ob die damals Verantwortlichen der Bank nicht auch nach schweizerischem Recht belangt werden müssen», sagte Schweizer in einem Interview mit dem «St. Galler Tagblatt» vom Dienstag.
Systematische Beteiligung
Es gehe um den Vorwurf einer systematischen Tatbeteiligung der UBS bei einem deliktischen Verhalten im Ausland. «Wenn diese Frage nicht aufgearbeitet wird, erweckt die Schweiz den Eindruck, sie sei nur dann kritisch und handle, wenn Druck von aussen kommt», sagte der Professor für Öffentliches Recht an der Universität St.
Nach Rechtsprofessor Rainer J. Schweizer soll Marcel Ospel zur Rechenschaft gezogen werden. /


Gallen.
Nicht auf Beschwerdemöglichkeit verzichten
Mit Blick auf eine aussergerichtliche Einigung zwischen der Schweiz und den USA forderte Schweizer, dass nicht - wie bereits im Februar geschehen - eine grössere Zahl von UBS-Kundendossiers ohne Rechtsschutz für die Betroffenen an die USA geliefert werden dürfe. Auf eine Beschwerdemöglichkeit beim Bundesverwaltungsgericht dürfe nicht verzichtet werden.
Das neue Doppelbesteuerungsabkommen, das mit den USA vor kurzem ausgehandelt wurde und auch Steuerhinterziehung als amtshilfefähiges Delikt erfasst, kann nach Ansicht von Schweizer noch nicht massgeblich sein für die aussergerichtliche Einigung im Fall der UBS. Denn das Abkommen sei vom Parlament noch nicht genehmigt worden.