Diese Grundsatzvereinbarung wurde in einer Telefonkonferenz mit dem zuständigen US-Bundesrichter Alan Gold in Miami am Freitag bekannt.
Bis anhin blieb unklar, ob die Grossbank in dem seit Februar laufenden US-Zivilverfahren eine Milliarden-Busse zahlen, Kundendaten herausrücken oder weitere Auflagen gewärtigen muss.
Zu regeln bleibt insbesondere, wie der US-Fiskus in seiner Forderung nach tausenden UBS-Kundendaten befriedigt werden kann, ohne das Schweizer Bankgeheimnis zu verletzen.
Finanzplatz bleibt geschützt
Staatssekretär Michael Ambühl erklärte gegenüber der «NZZ am Sonntag», die Schweizer Rechtsordnung bleibe gewahrt. Die USA habe sich «verpflichtet, auf der Basis der bestehenden Abkommen zu agieren und nochmals um Amtshilfe zu ersuchen.» Damit sei der Finanzplatz geschützt worden. Das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bestätigte diese Aussagen.
Um für die Verhandlungen länger Zeit zu geben, verschob Richter Gold den Gerichtstermin auf Montag, den 10.
Eine Lösung im Fall UBS zeichnet sich ab. /


August.
Gemischte Reaktionen
Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf äusserte sich verhalten optimistisch zum Vergleich. Bedenken seien nicht unbegründet, sagte sie in einem in mehreren Sonntagszeitungen veröffentlichten Interview.
Bundesrat Ueli Maurer würdigte die Grundsatzeinigung als Schritt in die richtige Richtung. Die UBS habe nun «die Chance, das zu regeln und endlich wieder Fuss zu fassen,» sagte er am Samstag in der «Tagesschau» vom Schweizer Fernsehen SF.
Aussenministerin Micheline Calmy-Rey zeigte sich am Freitag in Washington bei einem Treffen mit ihrer Amtskollegin Hillary Clinton über die Grundsatzeinigung «sehr zufrieden».
Die Finanzmarktaufsicht (FINMA) und die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) begrüssten die Einigung ebenfalls. Dass der Streit aussergerichtlich gelöst werden könne, sei wichtig, sagte FINMA-Sprecher Tobias Lux.