Es gebe noch Einzelheiten zu klären, die für die Schweiz von einiger Bedeutung seien. «Sollten wir hier nicht eine Einigung finden, die unserem schweizerischen Recht entspricht, wäre ein Vergleich infrage gestellt», sagte die Vorsteherin des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), das für die Affäre zuständig ist.
Für die Gespräche blieben nur noch fünf Tage Zeit und das sei nicht sehr viel.
Bedenken seien nicht unbegründet, sagte die Bundesrätin. /


Wenn es bis zur nächsten Telefonkonferenz am nächsten Freitag keine Einigung gebe, «dürfte es immer schwieriger werden», sagte Widmer-Schlumpf im Interview weiter.
Bis anhin ist unklar, ob die Grossbank in dem seit Februar laufenden US-Zivilverfahren eine Milliarden-Busse zahlen, Kundendaten herausrücken oder weitere Auflagen gewärtigen muss.
Zu regeln bleibt insbesondere, wie der US-Fiskus in seiner Forderung nach tausenden UBS-Kundendaten befriedigt werden kann, ohne das Schweizer Bankgeheimnis zu verletzen.
Staatssekretär Michael Ambühl erklärte gegenüber der «NZZ am Sonntag», die Schweizer Rechtsordnung bleibe gewahrt. Die USA hätten sich «verpflichtet, auf der Basis der bestehenden Abkommen zu agieren und nochmals um Amtshilfe zu ersuchen.» Damit sei der Finanzplatz geschützt worden. Das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bestätigte diese Aussagen.