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USA: Jagd auf Steuersünder ist eröffnetNew York - Im Kampf gegen Steuerflucht macht die US-Steuerbehörde IRS laut Medienberichten Ernst: Wer sich bis am 23. September nicht selber stellt, muss mit einer Strafverfolgung rechnen, wie die Tageszeitung «New York Times» berichtete.fkl / Quelle: sda / Freitag, 14. August 2009 / 23:45 h
Die IRS sei bereit, die 150 ärgsten Steuerhinterzieher, die ein Konto bei der Schweizer Grossbank UBS besitzen, strafrechtlich zu verfolgen. Die Zeitung beruft sich auf eine anonyme Quelle im Umfeld der Justizbehörden. Das US-Justizministerium wollte auf Anfrage der SDA zu dem Bericht keine Stellung nehmen.
Dutzende von Staatsanwälten im ganzen Land seien daran, Anklagen gegen Personen zu erheben, die Vermögen auf ausländischen Konten versteckten, hiess es in der «New York Times» weiter.
Unklar ist, ob die Namen der Kunden aus den 285 Datenstämmen kommen, die die UBS im Februar überreichen musste, um eine Strafverfolgung durch die USA abzuwehren.
Rasterfahndung möglich Es wird angenommen, dass die UBS in dem am Mittwoch angekündigten Vergleich im Steuerstreit zwischen der Schweiz und der USA weitere Daten aushändigen muss.Die IRS sei bereit, die 150 ärgsten Steuerhinterzieher, die ein Konto bei der Schweizer Grossbank UBS besitzen, strafrechtlich zu verfolgen. /
Ein Entscheid des Eidgenössischen Bundesgerichtes vom März dieses Jahres macht es den US-Behörden zudem neu möglich, beim Verdacht von Steuerdelikten eine Rasterfahndung anzufordern, auch wenn keine konkreten Namen vorliegen. Hunderte zeigen sich selbst an In den letzten Monaten hat die IRS klar gemacht, dass die Jagd auf Steuersünder eröffnet ist. Bereits vier millionenschwere Steuerbetrüger mit UBS-Konten, Igor Olenicoff, Steven Rubenstein, Robert Moran und Jeffrey Chernick sind geständig. Auf das Angebot, sich selbst anzuzeigen um eine Strafreduzierung zu erhalten, gehen laut Angaben des IRS hunderte von Steuersündern ein. Die Gelegenheit kann noch bis am 23. September ergriffen werden. Wer bis dahin seine ausländischen Konten nicht offenlegt, muss mit der Faust des Gesetzes rechnen.
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