Wir freuen uns, dass wir ein Abkommen mit der Schweizer Regierung eingeleitet haben, das die Interesssen der US-Regierung schützt«, hiess es in der schriftlichen Stellungnahme Shulmans.
Zuvor war in einer Telefonkonferenz mit Richter Alan Gold die Einigung auf einen Vergleich bekanntgegeben worden.
Über den Inhalt des Vergleiches gab Shulman nichts bekannt. Der IRS-Kommissär kündigte die Veröffentlichung von mehr Details für den Zeitpunkt nach der Unterzeichnung durch die Schweizer Regierung an.
UBS ist dankbar
Auch die UBS und das Eidg. Justizdepartement (EJPD) hatten am späten Nachmittag die Einigung der Parteien auf einen Vergleich begrüsst.
Die UBS bedankte sich bei der Schweizer Regierung und der Schweizer Delegation für ihren Einsatz.
Der Richter will nun den auf kommenden Montag angesetzten Prozess absagen. /


Eine öffentliche Stellungsnahme werde die Bank aber erst nach der offiziellen Unterzeichnung des Abkommens abgeben, hiess es in der UBS-Mitteilung.
Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf wertete das Resultat als Erfolg aller Beteiligten: »Ich stelle mit Zufriedenheit fest, dass es gelungen ist, die Angelegenheit mit einem Kompromiss zwischen zwei souveränen Rechtsstaaten beizulegen«, wird die Justizministerin in der EJPD-Mitteilung zitiert. Dies sei im Interesse beider Staaten.
Einigung über Details
Die amerikanischen Steuerbehörden hatten in einer Klage im Februar dieses Jahres Zugang zu tausenden Kontodaten mutmasslicher Steuerbetrüger gefordert. Die UBS und die Schweiz machten geltend, dass die Aushändigung das Schweizer Bankgeheimnis verletzen würde.
Ein Grundsatzvergleich zeichnete sich schon vor zwei Wochen ab, als der Anwalt der UBS, Gene Stearns, dem Richter sagte, man sei »Minuten von einer Lösung entfernt«. Dann schienen sich die Streitparteien aber nicht über die Details einigen zu können. Jetzt aber sollen die letzten Stolpersteine aus dem Weg geräumt werden, bis die Unterschriften unter das Dokument gesetzt werden.