Es gehe um zahlreiche Details, die noch gelöst werden müssten, sagte Naville in der «Samstagsrundschau» von Schweizer Radio DRS. Beide Seiten wollten noch in letzter Minute etwas für sich herausholen, das dann in der Öffentlichkeit und in den Parlamenten vorgezeigt werden könne.
Das Risiko, dass es zu einem Gerichtsprozess komme, bestehe nach wie vor, sagte Naville. Beide Seiten seien aber bestrebt, dies zu verhindern. Für die Schweiz und die UBS wäre ein Prozess schlecht, und die Amerikaner hätten nicht viel zu gewinnen.
Durchbruch noch nicht gelungen
Zum Inhalt des Vergleichs, auf den sich beide Seiten im Grundsatz geeinigt haben, ist bislang nichts offiziell bekannt. Nach Ansicht von Naville dürfte von der Schweiz unter anderem eine Beschleunigung der formalen Prozesse bei der Amtshilfe verlangt werden.
Obschon es vor Wochenfrist geheissen hatte, man sei nur «Minuten von einer Lösung entfernt», gelang der Durchbruch bislang nicht.
Martin Naville: Das Risiko eines Gerichtsprozesses bestehe nach wie vor. /


Am nächsten Mittwoch soll über das weitere Vorgehen entschieden werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es am 17. August in Miami zu einer Gerichtsverhandlung kommt.
Die amerikanischen Steuerbehörden wollen Zugang zu den Kontodaten von mutmasslichen Steuerbetrügern. Es ist die Rede von bis zu 52'000 Kundendaten, die die USA verlangen. Deren Aushändigung würde aber Schweizer Recht verletzen. Der Bunderat stellte denn auch klar, dass er der UBS dies verbieten würde.