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Widmer-Schlumpf will Jugendliche auch verwahren
Bern - Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf verschliesst sich einer möglichen Verwahrung von jugendlichen Straftätern nicht: «Wenn die Gefahr besteht, dass Jugendliche schwere Delikte - also gegen Leib und Leben - begehen, ist eine Verwahrung zu prüfen.»
tri / Quelle: sda / Samstag, 15. August 2009 / 20:18 h
Das sagte die Justizministerin gegenüber dem Regionalfernsehsender Tele M1. Nach dem heute geltenden Recht ist eine Verwahrung für jugendliche Täter nicht möglich. Das Jugendstrafrecht sieht eine maximale Freiheitsstrafe von einem Jahr und in Ausnahmefällen von bis zu vier Jahren vor.
Weiter kann sich Widmer-Schlumpf vorstellen, dass der Jugendmassnahmenvollzug um drei Jahre bis zum Alter von 25 Jahren ausgedehnt wird.
Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf ist offen für die Verwahrung von jugendlichen Straftätern. /
«Das sollte man anschauen», sagte sie. Nach geltendem Recht kann ein jugendlicher Straftäter bis zum 22. Lebensjahr in einer Anstalt untergebracht werden.
Am Freitag war ein Jugendlicher, der in Muotathal seine Stiefmutter und seinen Stiefbruder kaltblütig erstochen hatte, zu einer bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Er wurde in eine nicht-geschlossene Anstalt eingewiesen.
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