Seit 2006 habe der Bund den verfassungsmässigen Auftrag, die Weiterbildung gesetzlich zu regeln, sagte SVEB-Präsident Rudolf Strahm vor den Medien. Der Bundesrat aber halte einen einschlägigen Bericht ohne Angabe von Gründen seit März diesen Jahres zurück und habe das Weiterbildungsgesetz vorläufig auf Eis gelegt.
Transparenz schaffen
60 Verbände und 90 Institutionen der Weiterbildung sind nicht bereit, diese «Blockierungsstrategie» zu akzeptieren.
150 Organisationen fordern mit einer Eingabe ein Weiterbildungsgesetz noch 2011. /


Es brauche ein Rahmengesetz des Bundes, um Transparenz in die Vielfalt der Weiterbildungsangebote zu bringen und in diesem dynamischen Markt mit über fünf Milliarden Franken Umsatz die Qualität zu sichern.
Die Eingabe verlangt die Ausarbeitung des Weiterbildungsgesetzes noch in dieser Legislatur, das heisst vor Ende 2011.
Es gehe nicht in erster Linie um ein neues Subventionsgesetz, sagte Strahm. Wichtiger sei beispielsweise eine eidgenössische Anerkennung und Validierung von Bildungsgängen. Laut SVEB-Direktor André Schläfli sind am ehesten zusätzliche Bundesmittel nötig, um die Weiterbildung benachteiligter Bevölkerungsgruppen zu fördern.
25 Vorstösse hängig
Die Behördeninitiative wurde von Strahm der Präsidentin der nationalrätlichen Bildungskommission (WBK), Josiane Aubert (SP/VD), überreicht.
Zum Thema Weiterbildung sind mittlerweile 25 Vorstösse hängig. Hinter der Eingabe stehen Berufs- und Branchenverbände, Dachverbände der Arbeitnehmer, kantonale Weiterbildungskonferenzen, Privatschulen und Universitäten, Berufsbildungszentren und Non-Profit-Organisationen.