«Rechtlich kann man sich in diesem Fall nicht entschuldigen», sagte Widmer-Schlumpf der Zeitung «Sonntag».
«Über die von Herrn Bundespräsident Merz vorgebrachte Entschuldigung werden wir im Bundesrat sicher auch noch diskutieren.»
Zudem sei ihrer Meinung nach noch zu klären, ob der Gesamtbundesrat diesem Vertrag noch zustimmen müsse. Das Parlament müsse den Vertrag aber «tendenziell nicht» absegnen.
«Wenn es sich bei einem Staatsvertrag um einen klar beschränkten Einzelfall handelt, dann reicht es, wenn der Bundesrat diesem zustimmt», sagte die Justizministerin.
Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf war über den Inhalt des Vertrags «überrascht». (Archivbild) /


Dies sei zum Beispiel auch beim Vertrag zwischen der Schweiz und den USA zur UBS der Fall.
Ausländische Beurteilung?
Skeptisch äusserte sich Widmer-Schlumpf hinsichtlich des geplanten unabhängigen Schiedsgerichts, das die Affäre untersuchen soll: «Das ist ein Konstrukt, bei dem ich rechtlich Bedenken habe.»
Die Genfer Polizei sei in ihrem Kompetenzbereich tätig geworden und die Genfer Regierung habe ihr korrektes Verhalten attestiert - und nun solle ein Schiedsverfahren im Ausland durchgeführt werden. «Als ehemalige Regierungsrätin habe ich jedenfalls Verständnis für den Unmut im Kanton Genf.»
Überraschender Inhalt
Das Aussendepartement von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey habe verschiedene Versuche gestartet, die Krise zu Lösen, «jedoch bisher ohne Erfolg», sagte Widmer-Schlumpf weiter. Merz habe den Bundesrat informiert, dass er in seiner Funktion als Präsident nochmals einen Versuch wagen wolle.
«So gesehen war das Vorhaben von Herrn Merz richtig.» Widmer-Schlumpf betonte aber auch, dass sie den Inhalt des Vertrags nicht gekannt habe: «Ja, ich war überrascht.»