Dies sei «kein Thema», sagte sein Sprecher Roland Meier gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Nach der Unterzeichnung des Abkommens mit Libyen hatte Merz angekündigt, die Konsequenzen zu tragen, sollten die festgehaltenen Schweizer nicht bis Ende August zurückkehren.
«Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die zwei Schweizer Libyen nicht verlassen konnten», sagte Meier dazu lediglich. Das Finanzdepartement (EFD) und das Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bemühten sich um deren rasche Rückkehr.
Das Abkommen mit Libyen erwähnt die beiden Geiseln nicht, ebenso wenig ein konkretes Datum für deren Ausreise. Merz bezog seine Angabe, die Geiseln würden bis Ende August ausreisen können, auf eine Zusicherung des libyschen Ministerpräsidenten.
Bundespräsident Hans-Rudolf Merz wird nicht zurücktreten. /


Nach Angaben der libyschen Behörden sollen die beiden Schweizer vor ihrer Ausreise jedoch noch einvernommen werden.
Libyens Zusagen
Es ist nicht die einzige Zusage, die die Libyer nicht einhalten: Gemäss dem am 20. August von Merz in Tripolis unterzeichneten Abkommen sollten die Vertreter des Schiedsgerichts innerhalb von zehn Tagen ernannt werden.
Während der Bundesrat fristgerecht die britische Juristin Elizabeth Wilmshurst ernannt hat, ist der entsprechende Schritt der libyschen Seite bisher ausgeblieben. Die Ernennung von Wilmshurst als Schweizer Vertreterin am Schiedsgericht ist von Libyen aber offenbar positiv aufgenommen worden.
Die Situation sei sicher für niemanden angenehm, sagte Merz' Partei- und Bundesratskollege Pascal Couchepin gegenüber Medienvertretern. Wenn der Bundesrat das Problem gut löse, werde sich die Lage aber entspannen.
Etwas anders sieht dies ausgerechnet die FDP: Während sich die übrigen Parteien aus Rücksicht auf die Geiseln in Libyen weiterhin in Zurückhaltung üben, fordert sie vom Bundesrat, den Vertrag mit Libyen vorerst nicht umzusetzen. In einer Stellungnahme wirft sie den Libyern Wortbruch vor.