Die Geschworenenjury sah es als erwiesen an, dass der 28-jährige Anführer der Terrorzelle und zwei seiner Komplizen flüssigen Sprengstoff im Handgepäck an Bord von Flugzeugen schmuggeln und diese so in die Luft jagen wollten.
Die Attentate sollten den Ermittlungen zufolge 2006 nahezu gleichzeitig in Flugzeugen auf dem Weg vom Londoner Flughafen Heathrow in die USA und nach Kanada stattfinden. In Heathrow lösten die Angeklagten jedoch Terroralarm aus und flogen auf.
Folge: Regeln fürs Handgepäck verschärft
In der Folge verschärften die Fluggesellschaften weltweit ihre Regeln für das Mitführen von Flüssigkeiten im Handgepäck: Jeder Passagier darf nun nur noch maximal insgesamt einen Liter flüssige Substanzen in Gefässen von maximal 100 Millilitern und in einer durchsichtigen Tüte verpackt als Handgepäck mitnehmen.
Die Angeklagten bestritten den Vorwurf, einen Mordkomplott geschmiedet zu haben.
Seit dem Anschlagsversuch darf man keine Flüssigkeiten mehr im Handgepäck mitführen. /


Nach ihrer Darstellung wollten sie mit kleineren Explosionen an Flughäfen für Unruhe sorgen.
Vor einem Jahr Beweise zu dünn
Bereits vor einem Jahr waren drei der damals acht Angeklagten wegen einer allgemeinen Terrorverschwörung und Anschlagsplänen verurteilt worden. Den Hauptanklagepunkt - die konkreten Anschlagspläne auf sieben Flugzeuge und den damit verbundenen versuchten Massenmord - sahen die Geschworenen damals jedoch nicht als erwiesen.
Vier Mitangeklagte wurden freigesprochen, beim achten Angeklagten kamen die Geschworenen nicht zu einem Schuldspruch, wie die britische Nachrichtenagentur PA meldete. Das Strafmass soll am kommenden Montag verkündet werden.