Stillschweigend überwies die kleine Kammer eine Motion von Viola Amherd (CVP/VS) an den Bundesrat, der gegen das sogenannte «Grooming» vorgehen will. Beim «Grooming» führt eine erwachsene Person im Internet mit einem Kind einen Dialog und schlägt ihm ein strafbares Sex-Treffen vor. Die Kontaktaufnahme erfolgt beispielsweise in einem Chat-Raum.
Zurzeit macht sich ein Erwachsener in der Schweiz erst strafbar, wenn er den Vorschlag auch wirklich umsetzt. In mehreren Ländern wie Kanada, Grossbritannien und Australien droht dagegen bereits für den Vorschlag zum Date eine Strafe.
Der Bundesrat beurteilt das Anliegen positiv.
In Zukunft soll schon der Vorschlag zum «Grooming» strafbar sein. (Symbolbild) /


Man werde die Frage des «Groomings» genau anschauen, erklärte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf.
Virtuelle Straftaten
Unter Strafe stellen will der Ständerat auch den «virtuellen Kindsmissbrauch». In virtuellen Parallelwelten wie etwa «Second Life» tummeln sich auch Menschen, die mit ihrer Spielfigur (dem sogenannten «Avatar») virtuell Verbrechen begehen. Unter anderem vergewaltigten Mitspieler auch virtuelle Kinder.
Aus Sicht des Bundesrats werden solche Taten bereits durch den Artikel 197 des Strafgesetzbuches abgedeckt. Widmer-Schlumpf zeigte sich aber bereit, die Frage im Detail zu prüfen und nötigenfalls eine Anpassung des Strafrechts auszuarbeiten.