Die französische Regierung habe darum gebeten, «Herrn Polanskis Rechte vollständig zu respektieren und schnell eine vorteilhafte Lösung zu finden», zitierte die «New York Times» Kouchner.
Am Sonntag hatte bereits der polnische Aussenminister Radoslav Sikorski angekündigt, er werde gemeinsam mit seinem französischen Amtskollegen bei den USA die Freilassung von Roman Polanski beantragen.
Besuchsrecht verlangt
Das polnische und französische Konsulat in der Schweiz haben zudem nach der Verhaftung von Roman Polanski ein Besuchsrecht verlangt. «Wir hoffen, ihn spätestens am Dienstag zu sehen», sagte der polnische Konsul Marek Wieruszewksi. Er wartet noch auf grünes Licht der Schweizer Behörden.
Derweil wundert sich die Weltpresse darüber, warum die Festnahme gerade jetzt, über 30 Jahre nach der Ausstellung des Haftbefehls, erfolgte. US-Medien verweisen auf den Ende letztes Jahr in die Kinos gelangten Dokumentarfilm «Roman Polanski: Wanted and Desired» von Marina Zenovich, der die Diskussion um Polanskis Gerichtsverfahren wieder neu entfachte.
«Warum jetzt?», fragt auch die Süddeutsche Zeitung. Sie erinnert daran, dass der Regie-Star seit Jahrzehnten immer wieder in seinem Chalet bei Gstaad Skiferien macht. Wie viele andere Medien spekuliert das Blatt, dass «ein Zusammenhang mit dem Steuerstreit» bestehe und die Schweiz «ein Zeichen des guten Willens gegeben hat».
«Warum jetzt?»
Die Festnahme könnte sich zudem auf die Vermarktung von Polanskis neuesten Films «Ghost» auswirken. Die Verfilmung von Robert Harris' Bestseller über die brisanten Geheimnisse eines britischen Premiers ist noch in Postproduktion.
Weil er noch nicht fertiggeschnitten ist, haben die Produzenten bisher noch keinen amerikanischen Verleih mit der Vermarktung beauftragt. Der Kinostart ist für 2010 geplant.
Polanskis Anwalt erstaunt über Festnahme
Der Anwalt von Roman Polanski forderte unterdessen von der Schweiz die Freilassung des in einem Sittenverfahren auf amerikanischen Antrag festgenommenen Regisseurs. Es scheine sich ein «Problem der Verjährung» zu stellen, sagte Polanskis Anwalt Hervé Temime der Zeitung «Le Figaro».
Zudem gehe es um einen «Fall, in dem das mutmassliche Opfer des Vergehens seit Jahren seine Klage zurückgezogen» habe.
Roman Polanski (r.) verkörpert einen Detektiv in «Rush Hour 3». (2006) /


Roman Polanski stelle «absolut keine Gefahr für die öffentliche Ordnung» dar, sagte Temime.
«Die menschlichen Schäden dieser Festnahme sind beträchtlich. Es erscheint mir menschlich unerträglich, dass ein 76-jähriger Mann mehr als 30 Jahre nach der Tat (...) auch nur einen Tag Gefängnis erleiden soll.» Er wundere sich über die Festnahme, zumal Polanski «seit vielen Jahren sehr regelmässig» in die Schweiz fahre, wo er in Gstaad ein Haus besitze.
Seit 1978 liegt gegen den heute 76-Jährigen in den USA ein Haftbefehl wegen Sex mit einer 13-Jährigen vor. Polanski entkam der drohenden vierjährigen Gefängnisstrafe damals, indem er nach Frankreich flüchtete. Da er die französische und polnische Staatsbürgerschaft hatte, wurde er nicht ausgeliefert. Seitdem ist er nie wieder in die USA zurückgekehrt.
Roman Polanski hatte sich 1977 schuldig bekannt, eine 13-Jährige in der Villa von Jack Nicholson in Los Angeles mit Champagner gefügig gemacht und verführt zu haben. Sex mit einer Minderjährigen gilt in Kalifornien automatisch als Vergewaltigung. Polanski verbrachte 42 Tage unter psychologischer Beobachtung. Aus Angst vor einer Freiheitsstrafe floh der Regisseur vor der Urteilsverkündung nach Frankreich.