Theoretisch haben die US-Behörden 60 Tage Zeit für das definitive Auslieferungsgesuch. Polanskis Zürcher Anwalt Lorenz Erni wird aber schon jetzt beim Bundesstrafgericht seine Freilassung beantragen, möglicherweise unter gewissen Auflagen, teilte Polanskis Pariser Anwalt Hervé Temime mit.
Die Anwälte haben insgesamt 10 Tage Zeit für diese Eingabe. Bei abschlägigem Bescheid können sie beim Bundesgericht rekurrieren.
Am Nachmittag stattete der französische Konsul in der Schweiz, Jean-Luc Fauré-Tournaire, dem Häftling einen ersten Besuch ab. Am Abend tat es ihm der polnische Botschafter Jaroslaw Starzyk gleich.
Roman Polanski will beim Bundesstrafgericht in Bellinzona seine Auslieferung in die USA anfechten. /


Wo sich Polanski aufhielt, wollten die Zürcher Justizbehörden nicht preisgeben, wie aus einem Bericht der «Tagesschau» von Schweizer Fernsehen SF hervorgeht.
Auch Polanskis Ehefrau, die Schauspielerin Emanuelle Seigner, und sein Pariser Anwalt Hervé Temime hatten erste Begegnungen mit dem Inhaftierten. Polanski sei «schockiert», aber «kampflustig», sagte Témime am Abend in Paris vor den Medien.
32 Jahre zurückliegendes Vergehen
Polanskis Rechtsvertreter in Frankreich, der Schweiz und den USA halten «unbedingt» daran fest, dass das Auslieferungsbegehren aufgrund eines 32 Jahre zurückliegenden Vergehens illegal sei. Der Regisseur war wegen Missbrauchs einer Minderjährigen international zur Verhaftung ausgeschrieben. Das Opfer hat ihm inzwischen vergeben und spricht sich für eine Einstellung des Verfahrens aus.
Eine Freilassung auf Kaution sei «nicht ausgeschlossen», werde aber «sehr, sehr selten» gewährt, sagte der Sprecher des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), Guido Balmer, der Nachrichtenagentur SDA.
Bundesrätin Doris Leuthard verwies in der «Tagesschau» des Schweizer Fernsehens auf den internationalen Haftbefehl gegen Polanski hin. Die Schweizer Justiz mache keinen Unterschied zwischen prominenteren und weniger prominenten Gesuchten.