Als er das Plakat zum ersten Mal gesehen habe, habe er sich «gar nicht so empört», schreibt Leuenberger. Es müsse über den Inhalt der Initiative diskutiert werden, deshalb dürften auch Inserate und Plakate erscheinen.
«Ein Betrachter kann einem Plakat keine Antwort geben», so Bundesrat Moritz Leuenberger. /


Entweder müsse beides verboten oder zugelassen werden, fügte der Bundesrat an.
Es gebe jedoch einen Unterschied zwischen Text und Bild: Über einen Text könne eine rationale Diskussion geführt werden. Ein Bild dagegen könne nicht argumentativ sein «und der Betrachter auf der Strasse kann ihm auch nicht antworten, wie es der Stimmbürger an der Urne gegenüber der Initiative kann.»
Plakat hängt als Behauptung
Leuenberger schreibt noch von einer zweiten Differenz: Eine Initiative könne der Souverän ablehnen, bei Plakaten auf öffentlichem Grund sei das schwieriger. Jeder müsse sie ansehen. Sie hängten «als Behauptung, als Anklage, auch als Beleidigung.» Die Distanzierung sei - im Gegensatz zur Initiative - kaum möglich.
Solche Bilder würden die Schweiz prägen, jeder Artikel über die Abstimmung im Ausland werde mit diesem umstrittenen Bild eingeleitet und den meisten Lesern bleibe «einzig und allein das Bild in Erinnerung.»