Die Stadtregierung von Neuenburg bezeichnete die Plakate in einer Mitteilung als «äusserst despektierlich gegenüber der muslimischen Gemeinschaft». Sie habe sich deshalb dazu entschlossen, die Plakate der Minarett-Gegner auf öffentlichem Grund zu verbieten.
Ins gleiche Horn stossen Nyon und Morges. Das Verbot wolle klare Grenzen setzen, die nicht überschritten werden dürfen, begründet Nyon das Verbot. In Morges sei der Entscheid einstimmig gefallen, das Plakat zu verbieten, schreibt die Regierung in ihrem Communiqué.
Olten: Ablehnung, aber kein Verbot
Anders sieht es der Stadtrat von Olten. Zwar lehnt auch er die Anti-Minarett-Initiative und das entsprechende Plakat ab.
Neuenburgs Stadtregierung bezeichnete die Plakate als «äusserst despektierlich gegenüber der muslimischen Gemeinschaft». /


Trotzdem will er dieses nicht verbieten. Mit einem Verbot lasse sich nicht verhindern, dass ausserhalb des Oltner Einflussgebietes plakatiert werde.
Zudem verweist die Stadtregierung auf die Stellungnahme der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus, laut der das Plakat gemäss aktueller Rechtslage nicht grundsätzlich verboten ist. Der Stadtrat setze auf die Urteilsfähigkeit der Leute, hiess es.
Mit Reklamereglement vereinbar
Auch die Churer Regierung will das Anti-Minarett-Plakat zulassen. Das Plakat verletze das Reklamereglement der Stadt nicht, begründet die Stadtregierung ihren Entscheid.
Den Aushang nicht bewilligt haben bisher Basel, Freiburg, Lausanne und Yverdon. Erlaubt ist das Plakat dagegen in Biel, Genf, Luzern, St. Gallen, Winterthur und Zürich.