Zürich, Winterthur und Luzern schlossen sich den Städten Genf und St.Gallen an und bewilligten das Plakat. Freiburg gesellte sich zu Basel, Lausanne und Yverdon VD. Diese verbieten den Aushang im öffentlichen Raum.
Plakat verurteilt
Auch die Städte, die von einem Verbot absehen, stehen allerdings nicht ohne Einschränkungen hinter dem Plakat. Zürich, Winterthur und Luzern verurteilten dieses, wie dies am Mittwoch bereits die Eidg. Kommission gegen Rassismus (EKR) getan hatte.
In den Augen des Zürcher Stadtrats stellt das Plakat den Islam als negativ und gefährlich dar. In der Realität sei das Gegenteil der Fall: Im toleranten und weltoffenen Zürich seien die Kontakte und der Austausch zwischen dem Stadtrat und den lokalen islamischen Gemeinschaften traditionell gut.
Meinungsfreiheit wichtiger
Für die Stadt Winterthur ist Stil und Botschaft des Plakats «sehr fragwürdig».
Der Zürcher Stadtrat verurteilt Inhalt und Aussage des Plakats, verbietet es aber nicht. /

Das Plakat der EDU kommt weniger hetzerisch daher. /


Winterthur sieht aber keine genügende Rechtsgrundlage für ein Verbot des Plakataushangs. Die in der Bundesverfassung verankerte Meinungsfreiheit und die von der Verfassung garantierten politischen Rechte stünden einem Verbot entgegen.
Auch Zürich hat rechtliche Bedenken und verweist dabei auf die EKR. Das Gutachten halte fest, dass das Plakat nicht gegen das Antirassismusgesetz verstosse. Für Freiburg überwiegt der Schutz vor Diskriminierung.
Die Anti-Minarett-Initiative kommt am 29. November zur Abstimmung. Das von der SVP und der EDU eingereichte Volksbegehren besteht aus einem einzigen Satz, der dem Artikel 72 der Bundesverfassung zu Kirche und Staat beigefügt werden soll: «Der Bau von Minaretten ist verboten.»