Zürich, Winterthur und Luzern wollen den Entscheid am Donnerstag fällen. Sie hatten angekündigt, die Empfehlung der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) abzuwarten, welche inzwischen publik wurde.
Darin übt die EKR harsche Kritik am Bild der verhüllten Frau vor einer von raketenähnlichen Minaretten gespickten Schweizer Flagge.
Pauschalisierend und diffamierend
Die Plakate nährten Vorurteile und seien pauschalisierend, schreibt die EKR. Die Inserate suggerieren in den Augen der Kommission, dass von der hiesigen muslimischen Minderheit eine Gefahr ausgehe und man diese fürchten müsse.
Die Kommission empfiehlt den Städten deshalb, «eine sorgfältige Güterabwägung zwischen Meinungsfreiheit, Diskriminierungsschutz und dem Schutz der schweizerischen Gesellschaft vor Hass fördernder Agitation» vorzunehmen.
Ob das umstrittene Plakat, das für die Anti-Minarett-Initiative wirbt, verboten werden soll, wird unterschiedlich beurteilt. /


Eine explizite Empfehlung, das Plakat zuzulassen oder zu verbieten, spricht die Kommission nicht aus.
Kein Verstoss gegen das Antirassismusgesetz
Gegen das Antirassismusgesetz verstösst das Plakat in den Augen der EKR gemäss heutiger Rechtssprechung allerdings nicht. «Von der heutigen Rechtslage und den bereits von Gerichten ausgesprochenen Urteilen ausgehend muss geschlossen werden, dass diese und ähnliche Plakate strafrechtlich gemäss Art. 261bis nicht verboten sind», schreibt die EKR und unterlegt dies mit mehreren Gerichtsurteilen.
Die EDU will derweil «mit Anstand» gegen die Minarette ankämpfen, wie sie betonte. Obwohl auch EDU-Vertreter im Initiativ-Komitee sitzen, die das umstrittene Plakat zu verantworten haben, führt die Partei ihre eigene Kampagne mit einem moderaten Sujet durch.
Das Bild zeigt eine Fotomontage mit Dorfplatz, Häuserzeile, Minarett und dem Slogan «Es geht auch ohne Minarette!» Die EDU fürchtet sich insbesondere vor den Muezzinen.
Die Anti-Minarett-Initiative kommt am 29. November zur Abstimmung. Das von der SVP und der EDU eingereichte Volksbegehren besteht aus einem einzigen Satz, der dem Artikel 72 der Bundesverfassung zu Kirche und Staat beigefügt werden soll: «Der Bau von Minaretten ist verboten.»