Sobald die Verfügungen der Städte beim Komitee eingegangen seien, falle der definitive Entscheid über das weitere Vorgehen, präzisierte Wobmann. «Wir werden ziemlich sicher eine Aufsichtsbeschwerde einreichen und die Verfügungen anfechten», ergänzte er.
Zudem sei geplant, wegen Behinderung der Meinungsäusserungsfreiheit Strafanzeige einzureichen gegen Personen, welche die Verfügung unterschrieben hätten.
Das umstrittene Verbot wirft Fragen zur Meinungsäusserungsfreiheit auf. /

Walter Wobmann hat rechtliche Schritte angekündigt. /


Das Verbot der Plakate auf öffentlichem Raum in mehreren Städten will das Initiativkomitee umgehen, indem die umstrittenen Plakate an privaten Plätzen angebracht werden.
Den Aushang nicht bewilligt haben bis jetzt Basel, Freiburg, Lausanne und Yverdon. Erlaubt ist das Plakat dagegen in Biel, Genf, Luzern, St. Gallen, Winterthur und Zürich.