Die Stadtregierung gibt der APG eine entsprechende Empfehlung ab. Sie beruft sich dabei auf die Stellungnahme der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR), wonach das Plakat diskriminierend ist und Hass gegen eine Minderheit schürt.
Nach Ansicht des Berner Gemeinderates sollten die grossen Städte künftig bei diffamierender Abstimmungspropaganda ihr Vorgehen koordinieren und eine einheitliche Haltung einnehmen.
Das Plakat sei diskriminierend und schüre Hass gegen eine Minderheit. /


In der Frage des Anti-Minarett-Plakats sind die Kommunen gespalten.
Verboten ist der Aushang bisher in Basel, Freiburg, Lausanne, Morges, Neuenburg, Nyon und Yverdon. Erlaubt haben die Behörden das Plakat dagegen in Bellinzona, Biel, Chur, Genf, Luzern, Olten, St. Gallen, Schaffhausen, Winterthur, Zürich, La Chaux-de-Fonds NE und Villars-Sur-Glâne FR sowie im Kanton Jura.