Ein anderes Mitglied des Komitees verwies dazu auf einen Artikel im Pakt, der auf die freie Meinungsäusserung innerhalb von Pflicht und Verantwortung verweise. Im Zusammenhang mit der Initiative aus Kreisen der SVP und der EDU warf das Komitee die Frage nach der Vereinbarkeit von bestimmten Volksinitiativen mit dem Pakt über bürgerliche und politische Rechte auf.
Ein Gremiumsmitglied bezeichnete die Initiative als unzulässig, weil sie das Völkerrecht verletze. In der Schweiz müssen Volksinitiativen dann für ungültig erklärt werden, wenn sie gegen die Menschenrechte verstossen. Die Schweizer Delegation entgegnete, dass über diese Frage die Gerichte entscheiden müssten.
Zum dritten Mal überprüfte das Komitee nach 1996 und 2001, wie die Schweiz den Pakt über bürgerliche und politische Rechte umsetzt.
Die 18 Vertreter des Gremiums kritisierten vor allem die «Stigmatisierung von Ausländern».
Das Komitee für die so genannte Minarett-Initiative reichte rund 114'000 Unterschriften ein. /


Beispielsweise wurde die Hilfe für zurückgewiesene Asylbewerber zur Sprache gebracht. Ihre Grundrechte würden nicht respektiert.
Opfer von häuslicher Gewalt
Ferner kritisierte das Komitee die Bedingungen für Migrantinnen, die Opfer von häuslicher Gewalt geworden seien. Sie könnten nicht immer Hilfe suchen, da sie Gefahr liefen, ihre Aufenthaltsgenehmigung zu verlieren, wenn sie ihre Beziehung verlassen.
Kritisiert wurden auch das Waffenrecht und die Bedingungen für Sterbehilfe. Zudem forderte das Komitee erneut eine nationale Institution für Menschenrechte und ein Gesetz gegen Diskriminierung in allen Bereichen.
Das UNO-Menschenrechtskomitee wird seine Empfehlungen bis 30. Oktober vorlegen.