Ausnahmen sind aber möglich. Etwa können weniger als 80 Quadratmeter grosse Restaurationsbetriebe als Raucherlokale zugelassen werden.< Grössere Lokale können Fumoirs für Raucher einrichten. Nicht mehr geraucht werden darf ab 1. Mai 2010 auch in Kinos, Einkaufszentren, Schulen und Sportanlagen.
Untersagt ist das Rauchen grundsätzlich auch in Arbeitsräumen. Wer aber in einem Einzelbüro oder im Freien arbeitet, darf weiter rauchen. Betriebe können ihren Angestellten zudem Raucherräume zur Verfügung stellen. Diese müssen genügend belüftet sein.
In den meisten Kantonen werde die neue Regelung nichts ändern, sagte Gesundheitsminister Pascal Couchepin in Bern vor den Medien. In 18 Kantonen gebe es bereits Gesetze zum Schutz vor dem Passivrauchen.
In 15 Kantonen sind die Gesetze noch strenger. /

Couchepin informiert an seiner letzten Pressekonferenz über das Rauchverbot. /

Kleine Lokale können als Raucherlokale zugelassen werden. /


In 15 dieser Kantone seien die Gesetze strenger als jene vom Bund; Raucherlokale seien dort verboten.
Auch Kantone, die über keine eigenen Gesetze zum Schutz vor dem Passivrauchen verfügen (SZ, SH, OW, NW, LU, JU, GL, AI), müssen das Bundesgesetz anwenden.
Lungenliga noch nicht zufrieden
In einigen Punkten hat der Bundesrat der Kritik der Wirte Rechnung getragen. Die Grösse der Fumoirs wurde nun auf maximal einen Drittel der Gesamtfläche des Lokals festgesetzt.
In der Anwendungsverordnung werden Terassen und Zelte nicht mehr erwähnt. Auch das Verbot von Bierzapfhahnen in Fumoirs ist kein Thema mehr.
Das Gesetz auf Bundesebene setzt einen Mindeststandard fest. Die Kantone können eigene, strengere Regeln erlassen. Der Lungenliga geht die Regelung des Bundes zu wenig weit.
Mit der Verordnung zum Bundesgesetz zum Schutz vor dem Passivrauchen begehe der Bundesrat einen Kniefall vor der Tabaklobby, heisst es in einer Mitteilung der Lungenliga. Arbeitnehmende in der Gastronomie müssten weiterhin in verrauchten Räumen arbeiten.