Neu sollen jährlich mindestens 27'000 Kontrollen vorgenommen werden. Dies entspricht gegenüber den bislang 22'500 Kontrollen einer Erhöhung um 20 Prozent. Damit passe man sich auch den höheren Zahlen von meldepflichtigen Erwerbstätigen aus der EU an.
Zudem rechtfertigten sich die zusätzlichen Kontrollen mit der Öffnung des Arbeitsmarktes gegenüber den neuen EU-Mitgliedstaaten im Juni 2011, hiess es weiter. Diese zusätzlichen Kontrollen kosten den Bund 1,3 Mio. Franken.
Anfang 2010 neue Entsendeverordnung
Weiter beschloss der Bundesrat, dass der Bund, respektive die Kantone künftig nicht gedeckte Kosten aus den Arbeitsmarktkontrollen trägt.
Die zusätzlichen Kontrollen zu den Lohn- und Arbeitsbedingungen der EU-Bürger kosten den Bund 1,3 Mio. Franken. /


Dies betrifft insbesondere die Kontrollen von Personen, die pro Jahr höchstens drei Monate in der Schweiz arbeiten. Ihre Zahl ist höher als ursprünglich angenommen.
Der Aufwand dafür wurde bislang nicht von der öffentlichen Hand entschädigt. Insgesamt ergeben sich aus der Verordnungsänderung für den Bund Zusatzkosten von maximal 1,9 Mio. Franken. Die geänderte Entsendeverordnung tritt auf Anfang 2010 in Kraft.
Der Bundesrat erfüllt mit diesen Neuerungen Versprechen, die er in der Botschaft zur Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit gemacht hatte. Eine Analyse hatte gezeigt, dass gewisse Mängel beim Vollzug die Wirksamkeit der flankierenden Massnahmen beeinträchtigen könnten.