Sie sei zu einem Deckel rechtlich nicht befugt und überlasse es weiterhin dem Markt, ein «angemessenes Niveau» zu finden, schreibt die FINMA. Auch eine maximale Lohnschere ist im «Rundschreiben Vergütungssysteme» nicht vorgesehen, welches die Aufsichtsbehörde vorstellte und auf den 1. Januar 2010 in Kraft setzt.
Nach vielen kritischen Reaktionen klammert die FINMA zudem die kleinen und mittleren Finanzinstitute aus. Ihnen soll «kein unverhältnismässiger Umsetzungsaufwand» entstehen.
Allerdings gibt die Aufsichtsbehörde keinen Freipass. Kleine Institute, die aus der Reihe tanzen, können auch auf das Rundschreiben verpflichtet werden.
Zur Umsetzung gezwungen sind die sieben grössten Banken und fünf grössten Versicherungen. Die FINMA nennt keine Namen, weil als Schwellenwerte teils nicht öffentliche Eigenkapital- und Solvabilitätsraten zugrunde liegen.
Neue Vorschriften der Finanzmarktaufsicht für Banker. /


Betroffen sein dürften neben den beiden Grossbanken UBS und CS unter anderem die Zürcher Kantonalbank (ZKB) und die Raiffeisen Banken sowie die Versicherer Swiss Life, Swiss Re und Zurich.
Neben Bonus auch Malus-Systeme
Die FINMA erwartet, dass Topkader respektive Topverdiener einen «bedeutenden Teil» der Boni mit aufgeschobener Wirkung erhalten. Die Sperrfrist soll mindestens drei Jahre betragen. Dass es neben Bonus auch Malus-Systeme geben soll, wird von der FINMA begrüsst.
Die Vergütungsvorschriften sind bei den politischen Parteien auf geteiltes Echo gestossen. Die bürgerliche Seite begrüsste sie und warnte vor Konkurrenznachteilen für die Schweiz. SP und Grüne vermissen Lohn- und Bonusgrenzen.
Applaus nur von Banken-Vertretern
Applaus bekommt die Finanzmarktaufsicht FINMA für ihr Rundschreiben nur von den Banken-Vertretern. So sind die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) und der Verband der Kantonalbanken (VSKB) mit der Endfassung des vorgelegten Rundschreibens zufrieden. Die FINMA habe trotz Forderungen der Linken auf populistische Massnahmen wie die Begrenzung der Boni verzichtet.
Auch der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) lobt diese Anpassung. Damit würden die kleinen und mittleren Gesellschaften entlastet. Doch müsse sich noch zeigen, inwiefern die internationale Wettbewerbsfähigkeit der grösseren Gesellschaften betroffen sei.