Er bestätigte damit einen Bericht des Magazins «Spiegel». Köhler wolle erst nach der Auswertung der Reaktion entscheiden, ob er das Gesetz unterschreibe oder nicht.
Das Gesetz sollte alle grossen Internetanbieter in Deutschland verpflichten, bedenkliche Seiten durch ein Stopp-Schild zu blockieren. Der Bundestag hatte das Gesetz Mitte Juni verabschiedet, in Kraft treten sollte es ursprünglich am 1. August. Die FDP hat aber Bedenken, ob die Regelung mit der Verfassung vereinbar ist.
Der deutsche Bundespräsident Horst Köhler. /


Die Verzögerung dürfte der neuen Regierung nicht ungelegen kommen: In den Koalitionsverhandlungen hatten sich Union und FDP darauf verständigt, kriminelle Internetseiten vorzugsweise zu löschen und nicht zu sperren und das vom Bundestag in der vergangenen Legislatur verabschiedete Gesetz zunächst nicht anzuwenden.
Juristischer Ausweg gesucht
Laut dem «Spiegel»-Bericht stellte die Koalitionsvereinbarung in diesem Punkt die Beteiligten vor ein rechtliches Problem, da ein bereits verabschiedetes Gesetz nicht einfach zurückgezogen werden kann. Deshalb werde ein juristisch korrekter Ausweg gesucht.
So könnten Bundestag und Bundesrat eine neue Regelung beschliessen, die das bisherige Gesetz aufgebe. Der Bundespräsident könnte bis zum Eingang dieses Änderungsgesetz warten, womit sich die ursprüngliche Regelung erledigt hätte, spekulierte das Magazin.
Unabhängig vom Gesetz hatte die Regierung eine Vereinbarung mit den grössten Internetanbietern über die freiwillige Sperrung von Seiten mit Kinderpornografie geschlossen.