Das Pariser Handelsgericht habe eine Summe von 1,7 Millionen Euro festgesetzt, die Ebay als Schadenersatz zahlen müsse, teilte LVMH mit. Ebay wurde demnach bereits im Juni 2008 die Versteigerung von Parfüms der Marken Kenzo, Givenchy, Christian Dior und Guerlain verboten. Da sich das Unternehmen nicht daran gehalten habe, sei es jetzt zu dem Strafgeld verurteilt worden.
Ebay: Urteil schadet Konsumenten
Ebay bestätigte die Strafe, kritisierte sie aber als «unverhältnismässig». Sie schade den Konsumenten, die daran gehindert würden, «authentische Produkte im Internet zu kaufen und zu verkaufen», erklärte Ebay-Manager Alex von Schirmeister.
Luxus-Parfüms der Marken Kenzo, Givenchy, Christian Dior und Guerlain dürfen bei Ebay nicht gehandelt werden. /


Die gegen Ebay erwirkte Unterlassungsverfügung werde von LVMH benutzt, «um einschränkende Vertriebsverträge durchzusetzen». Dies sei «wettbewerbsschädigend». Ebay gehe davon aus, dass übergeordnete Gerichte die Entscheidung wieder aufheben würden.
Filtersoftware
Ebay hatte nach der Entscheidung von 2008 nach eigenen Angaben Filtersoftware installiert, die LVMH-Produkte auf der Auktionsplattform aufspüren und sperren sollte.
Der Luxuskonzern habe gegenüber dem Gericht nun «lediglich 1341 der 200 Millionen Artikel», die täglich bei Ebay im Angebot seien, beanstandet. Nach Einschätzung von Ebay wurden diese Artikel von Nutzern eingestellt, die bewusst versucht hätten, die Filtersysteme zu umgehen.