Harald Tappeiner / Quelle: news.ch / Montag, 14. Dezember 2009 / 10:35 h
Der Media-Aufwand der Kampagne 2007-2010 beziffert das Bundesamt für Gesundheit auf jährlich rund 800 Millionen-Franken. Könnte mit einer obligatorischen Organspende-Pflicht mit Widerspruchsmöglichkeit der Aufwendungen gesenkt und die Spendeaktivitäten erhöht werden?
Das BAG ist skeptisch: Auch bei der so genannten Widerspruchslösung wäre die Bevölkerung zu informieren.
TV-Spot der Organspende-Kampagne des BAG. /


Hinzu kommt, dass auch die Angehörigen der Organspender ein gewisses Mitsprachrecht beanspruchen.
Gemäss dem Bundesamt für Gesundheit gibt es keine wissenschaftlich gesicherte Studien darüber, ob und wie das Zustimmungsmodell die Verfügbarkeit von Organen beeinflusst.
Postulat abgelehnt
«Die Annahme, dass die Widerspruchslösung mehr Organe verfügbar macht, konnte bis heute durch Studien nicht bestätigt werden», schreibt der Bundesrat in einer Antwort auf ein entsprechendes Postulat der CVP-Nationalrätin Viola Amherd vom Juni 2008.
Auch in Spanien, das weltweit die höchste Spenderate hat, komme trotz einer gesetzlich verankerten Widerspruchslösung in der Praxis die erweiterte Zustimmungslösung zur Anwendung, argumentiert der Bundesrat.