Gemeint ist das Bundesgesetz über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige, das am 1. Januar in Kraft getreten ist. Der Kanton Jura nutzt diese Mini-Steueramnestie und gibt seinen Steuerpflichtigen die Möglichkeit, bisher nicht deklariertes Vermögen straflos zu melden.
Überprüft und abgesegnet
Zwei Mitarbeitende der Eidg. Steuerverwaltung hätten die jurassische Steueramnestie letztes Jahr überprüft und abgesegnet, sagte Regierungspräsident Charles Juillard der Nachrichtenagentur SDA zu Berichten verschiedener Westschweizer Medien.
Selbst Finanzminister Hans-Rudolf Merz hatte im Dezember in der Fragestunde des Nationalrats die «Kreativität und Initiative» des Kantons bei der Umsetzung des Gesetzes gelobt. In ihrem Brief vom 23.
Der Kanton Jura nutzt eine Mini-Steueramnestie und gibt seinen Steuerpflichtigen die Möglichkeit, bisher nicht deklariertes Vermögen straflos zu melden. /


Dezember werfe die Steuerverwaltung dem Jura nun vor, sich nicht an das Gesetz zu halten, klagt Juillard.
«Missverständnis»
Er bestreitet, dass der Kanton mit seiner Steueramnestie den gesetzlichen Rahmen überschreitet. Vielmehr glaubt er an ein «Missverständnis», das sich bald klären werde. «Wir haben den Kontakt mit der Eidg. Steuerverwaltung gesucht, aber diese Woche noch nichts erreicht», sagte Juillard.
Für seine Steueramnestie hat der Kanton Jura das Verfahren gegenüber dem Bundesgesetz vereinfacht. Dies soll es erlauben, ein Dossier nicht in zwei Jahren, sondern in wesentlich kürzerer Frist abzuwickeln.