Gemäss dem Bundesverwaltungsgericht hat die Finanzmarktaufsicht FINMA rechtswidrig gehandelt, als sie auf Basis des Bankengesetzes die Herausgabe der Daten von UBS-Kunden an die USA anordnete. Nur der Bundesrat hätte die Herausgabe anordnen können, und zwar gestützt auf Notrecht.
Der Bundesrat liest daraus eine indirekte Bestätigung dafür, dass die Herausgabe der Daten richtig war: Das Gericht stelle nicht in Frage, dass es sich um eine Notsituation gehandelt habe, betonte Bundespräsidentin Doris Leuthard vor den Medien.
Dass nun juristisch geklärt wird, wer auf Basis welcher Grundlage hätte entscheiden sollen, begrüsst der Bundesrat. Er hebt jedoch hervor, dass die juristische Klärung noch nicht abgeschlossen ist, solange das Urteil nicht rechtskräftig ist.
Bundesrat hofft auf Weiterzug
Die FINMA will in einer bis zwei Wochen entscheiden, ob sie das Urteil ans Bundesgericht weiterzieht.
Die erste Bundesratssitzung 2010. /


Der Bundesrat hofft auf einen Weiterzug: «Der Bundesrat würde eine solche Klärung begrüssen,» sagte Leuthard.
Was die Datenherausgabe betrifft, diskutierte der Bundesrat die Möglichkeit, die Herausgabe gestützt auf Notrecht anzuordnen. Auch eine freiwillige Herausgabe durch die UBS kam in Frage. Schliesslich entschied er sich jedoch für eine Anordnung der FINMA gestützt auf das Bankengesetz.
Kein Notrecht
Der Bundesrat habe sich nicht auf Notrecht berufen, weil dieses nur zur Anwendung kommen sollte, wenn keine anderen Lösungswege offenstünden, hielt Leuthard fest. Sie rief in Erinnerung, dass der Bundesrat für seine Anwendung von Notrecht bei der Rettung der UBS kritisiert worden war.
Der Bundesrat sei nach wie vor der Meinung, dass es sich beim Entscheid, die Daten herauszugeben, um einen Entscheid zugunsten übergeordneter Interessen gehandelt habe, bilanzierte Leuthard.