Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Christoph Bandli, hat den Präsidenten der Bankenaufsicht FINMA, Eugen Haltiner, scharf kritisiert.
Bandli stösst die Aussage Haltiners in der NZZ vom Samstag sauer auf, das Urteil des Gerichts zur Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA «verunsichere ihn nicht».
«Das finde ich - ehrlich gesagt - einigermassen speziell», sagte Bandli in einem in der Zeitung «Sonntag» veröffentlichten Interview.
«Als Gericht ist man sich eine solche Aussage nicht gewohnt. Unser Urteil sagt: Das darf man nicht tun. Und er würde es doch wieder tun.»
Genügend Zeit für Amtshilfe
Auf die Frage, was die FINMA denn hätte tun können, um innerhalb des Rechts zu operieren, sagte Bandli, er sehe «über den Daumen gepeilt» zwei Varianten: Erstens hätte geprüft werden können, ob «effektiv eine Notrechtssituation vorliegt» und ob eine Auslieferung der Daten per Notrecht zulässig sei.
FINMA-Präsident Eugen Haltiner ist sich keiner Schuld bewusst. (Archivbild) /


«Die zweite Variante wäre das normale Verfahren via Amtshilfe gewesen. Immerhin hatte man dafür neun Monate Zeit», sagte Bandli der Zeitung. Den Weg der Amtshilfe «sehr schnell und zügig zu beschreiten», wäre nach den Worten des Gerichtspräsidenten «intelligenter» gewesen. Die Eidg. Steuerverwaltung hätte schnell entscheiden und das Bundesverwaltungsgericht dann zügig urteilen müssen.
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts war die von der FINMA im letzten Februar verfügte Herausgabe der Kontendaten von 300 amerikanischen UBS-Kunden an die US-Behörden rechtswidrig. Die FINMA habe dafür weder eine Gesetzesgrundlage noch eine Notrechtskompetenz gehabt, urteilten die Richter.