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Die Herausgabe von Daten durch FINMA war rechtswidrig

Bern - Die von der FINMA im letzten Februar verfügte Herausgabe der Kontendaten von 300 amerikanischen UBS-Kunden an die US-Behörden war rechtswidrig. Laut Bundesverwaltungsgericht hatte die FINMA dafür weder eine Gesetzesgrundlage noch eine Notrechtskompetenz.

zel / Quelle: sda / Freitag, 8. Januar 2010 / 12:09 h

Am 18. Februar 2009 hatte die Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA) die UBS angewiesen, ihr die Kontendaten von rund 300 amerikanischen Kunden auszuhändigen. Die erhaltenen Daten leitete die FINMA direkt an die US-Behörden weiter. Mit ihrem Überraschungscoup hebelte die FINMA das in gleicher Sache laufende Amtshilfeverfahren aus. Ihr Vorgehen rechtfertigte die FINMA damit, dass die USA mit einem Strafverfahren gegen die UBS gedroht hätten, falls die Kundendaten nicht geliefert würden. In diesem Fall hätte der UBS Insolvenz gedroht. Das sei im Interesse der Schweiz zu verhindern gewesen.



FINMA-Chef Eugen Haltiner will zunächst das Urteil analysieren lassen. /



Am 18. Februar 2009 hatte die Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA) die UBS angewiesen, ihr die Kontendaten von rund 300 amerikanischen Kunden auszuhändigen. (Symbolbild) /

Gegen den Entscheid der FINMA gelangten mehrere betroffene UBS-Kunden ans Bundesverwaltungsgericht. Die Richter in Bern haben in einem Pilotverfahren die erste Beschwerde nun gutgeheissen. Gemäss dem veröffentlichten Urteil, das innert 30 Tagen noch ans Bundesgericht weitergezogen werden kann, hat die FINMA rechtswidrig gehandelt. Laut den Richtern in Bern liegt es nahe, dass die US-Behörden mit den erhaltenen Informationen von den betroffenen UBS-Kunden ein sehr genaues Profil erstellen konnten. Das bedeute einen relativ weitgehenden Eingriff in ihre wirtschaftliche Privatsphäre.

Landesregierung hatte auf Notrecht verzichtet

Die Landesregierung hatte damals darauf verzichtet, im konkreten Fall Notrecht anzuwenden. Zwar habe der Bundesrat die FINMA ersucht, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um eine Strafklage der USA gegen die UBS abzuwenden. Zur Wahl des geeigneten Mittels habe er sich dabei nicht geäussert. Wie die FINMA mitteilte, will sie das Urteil zuerst analysieren, bevor sie über einen allfälligen Weiterzug entscheidet. Laut FINMA hat sie davon ausgehen müssen, dass nur die Herausgabe der Kundendaten eine Existenzgefährdung der UBS und damit Schäden für die Schweizer Volkswirtschaft vermeiden könne. Das Gericht habe diese Annahmen weder geprüft noch bestritten. Die UBS gibt gemäss ihrem Pressesprecher Serge Steiner zum Urteil keinen Kommentar ab Am 19. August 2009 haben die Schweiz und die USA im Streit um die Lieferung von UBS-Kundendaten einen Vergleich unterzeichnet. Die Schweiz soll Daten zu rund 4450 mutmasslichen Steuerbetrügern liefern, die zwischen 2001 und 2008 Informationen über ihre UBS-Konten den US-Behörden nicht oder nur teilweise offenlegten.

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