Am 18. Februar 2009 hatte die Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA) die UBS angewiesen, ihr die Kontendaten von 255 US-Kunden auszuhändigen. Die gelieferten Daten leitete die FINMA direkt an die amerikanischen Steuerbehörden weiter. Mit ihrem Vorgehen hebelte die FINMA das laufende Amtshilfeverfahren aus.
Drohende Insolvenz
Die FINMA hatte ihr Vorgehen mit der angedrohten Anklage der US-Justiz gegen die UBS gerechtfertigt, falls die Daten zu den mutmasslichen amerikanischen Steuersündern nicht sofort geliefert würden. In diesem Fall hätte der UBS Insolvenz gedroht. Das habe man im Interesse der Schweiz verhindern müssen.
Die UBS musste vor der Insolvenz gerettet werden. /


Das Bundesverwaltungsgericht hiess 2010 jedoch die Beschwerde betroffener UBS-Kunden gut. Es kam zum Schluss, dass sich das Vorgehen der FINMA nicht mit den zu wenig bestimmten Regelungen des Bankengesetzes rechtfertigen liessen. Auch auf Notstandsrecht habe sich die FINMA nicht berufen können.
Ersuchen des Bundesrates
Das Bundesgericht hat in seiner Beratung vom Freitag die Beschwerde der FINMA nun zur Hauptsache gutgeheissen und festgestellt, dass ihr Beschluss zur Datenherausgabe rechtmässig gewesen ist.
In der knapp fünf Stunden dauernden Beratung waren sich alle Richter der II. Öffentlichrechtlichen Abteilung einig, dass das Bankengesetz für die Herausgabe keine ausreichende Grundlage darstellt. Drei der fünf Richter kamen in der Folge zum Schluss, dass sich das Vorgehen der FINMA dennoch rechtfertigen lasse.
Betont wurde dabei, dass der Bundesrat die FINMA im Dezember 2008 darum ersucht hatte, «alle notwendigen Schritte im Interesse der Stabilität des Finanzsystems zu unternehmen», um eine Anklage der USA gegen die UBS zu verhindern. Die FINMA habe insofern keine Wahl gehabt und sei überzeugt gewesen, handeln zu müssen.