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Bundesrat will härter gegen Börsendelikte vorgehenBern - Mit härteren Gesetzen gegen Börsendelikte will der Bundesrat den Ruf des Finanzplatzes verbessern. Er hat den Entwurf für eine Revision des Börsengesetzes vorgelegt.smw / Quelle: sda / Freitag, 15. Januar 2010 / 17:09 h
Dank den neuen Regeln könne Fehlverhalten am Markt effizient sanktioniert werden, schreibt das Finanzdepartement (EFD) in seiner Mitteilung. Die Neuerungen würden sich positiv auf die Reputation des Finanzplatzes auswirken.
Laut dem EFD trägt der Entwurf des Bundesrates internationalen Regelungen Rechnung. Er ermögliche die Ratifizierung des Geldwäscherei-Übereinkommens des Europarates. Dies sei für die Schweiz auch deshalb von Bedeutung, weil sie zurzeit das Präsidium des Europarates inne habe, hält das EFD fest.
Die Neuerungen betreffen unter anderem den Insiderhandel.
Die Neuerungen betreffen unter anderem den Insiderhandel. /
Wer Insider-Informationen für Börsengeschäfte verwendet, macht sich schon heute strafbar. Neu sollen aber Insiderhandel und Kursmanipulation im Börsengesetz verankert werden. Insiderhandel und Kursmanipulation Ein Insider soll also nicht deswegen bestraft werden, weil sein Verhalten ein Treuebruch gegenüber seinem Unternehmen darstellt, sondern weil seine Handlung den Kapitalmarkt verzerrt. Wird ein erheblicher Vermögensvorteil erzielt, gelten Insiderhandel und Kursmanipulation neu als Vortaten zur Geldwäscherei. Weiter will der Bundesrat die Kompetenz zur Verfolgung und Beurteilung sämtlicher Börsendelikte der Bundesanwaltschaft und dem Bundesstrafgericht übertragen. So soll der strafrechtliche Instanzenzug gestrafft werden. Künftig sollen zudem nicht nur Banken und Händler bestraft werden können: Das Verbot von marktmanipulatorischen Verhaltensweisen, die schädlich für den Kapitalmarkt sind, soll auch für jene Akteure gelten, die nicht der Finanzmarktaufsicht unterliegen - zum Beispiel Hedge Funds und Pensionskassen.
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