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Bund will Börsendelikte schärfer ahndenBern - Börsendelikte sollen schärfer sanktioniert werden - so will es die Revision des Bundesgesetzes über Börsendelikte und Marktmissbrauch. In der Vernehmlassung kommt die Vorlage gut an. Einzig an der Frage, ob Insidervergehen als Verbrechen taxiert werden sollen, scheiden sich die Geister von SP und SVP.fkl / Quelle: sda / Freitag, 30. April 2010 / 15:43 h
Der Finanzplatz Schweiz müsse gestärkt werden - so lautet der Tenor der Parteien zur Revision des Börsengesetzes. Sowohl SP als auch CVP und SVP begrüssen die Vorschläge des Bundesrats grundsätzlich. Die Vernehmlassung ist heute zu Ende gegangen.
Allerdings warnt die SVP vor Übertreibungen: Die Qualifizierung von Insidervergehen als Verbrechen und die pauschale Ausdehnung des Deliktkataloges müssten gestrichen werden, fordert sie.
SP und SVP uneins über Insiderhandel
Genau in die Gegenrichtung zielt die Antwort der SP. Es sei ganz in ihrem Sinne, dass Insiderhandel und Kursmanipulation als Verbrechen qualifiziert werden, schreibt sie.
Ist Insiderhandel ein Verbrechen? /
Die Partei begrüsst zudem, dass der Täterkreis beim Insiderverbot erweitert werden soll und jemand automatisch als Insider gilt, wenn er Kenntnis von Insinderinformationen hat. Weniger zufrieden ist die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS). Der Bundesrat wolle das Börsengesetz ändern, ohne die Rechte der Kleinanleger und Sparer zu stärken, kritisiert sie. Dabei sei die Anlageberatung heute mangelhaft: Kleinanleger und Sparer würden zu wenig über die Risiken informiert. Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel will der Bundesrat den Ruf des Finanzplatzes verbessern. Die Neuerungen betreffen unter anderem den Insiderhandel. Dieser wie auch die Kursmanipulation sollen im Börsengesetz verankert werden.
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