Das Anliegen der Initianten hält der Bundesrat für berechtigt: Die Zersiedelung und Zerstörung von Kulturland seien ungelöste Probleme, hält er fest. Die Landschaftsinitiative greife diese auf und ziele grundsätzlich in die richtige Richtung.
Als problematisch erachtet der Bundesrat jedoch das in der Initiative vorgesehene zwanzigjährige Moratorium für neue Bauzonen. Dieses würden den regional unterschiedlichen Verhältnissen nicht gerecht, findet der Bundesrat.
Gegenvorschlag verabschiedet
Er hat deshalb am Mittwoch einen indirekten Gegenvorschlag verabschiedet, wie das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mitteilte. Es geht dabei um eine Teilrevision des Raumplanungsgesetzes.
Ziel ist es, das Kulturland besser zu schützen. Die Planung soll sich künftig konsequenter auf die Schaffung kompakter Siedlungen und die bessere Nutzung brachliegender Flächen innerhalb der Bauzonen ausrichten.
Die Vorlage enthält Vorgaben an die Richtpläne der Kantone.



Moritz Leuenberger: Die Initiative zielt grundsätzlich in die richtige Richtung. /


Neu sollen diese zum Beispiel Aussagen zur Grösse und zur räumlichen Verteilung der Siedlungsflächen enthalten.
Initianten wenig erfreut
Wenig erfreut vom indirekten und abgeschwächten Gegenvorschlag zeigten sich die Initianten und die Unterstützer-Parteien. Das Initiativkomitee teilte mit, das 20-jährige Moratorium hätte nicht kontraproduktiv gewirkt. Tatsache sei, dass die Bauzonen der Schweiz überdimensioniert seien und die Nachfrage bis 2030 bei weitem überstiegen. Die Teilrevision schütze das rare Gut des Bodens zuwenig.
Die SP und die Grünen bedauern wie das Komitee, dass eine unmissverständliche Begrenzung der Siedlungsfläche in der Gesetztesrevision fehle. Der Schutz des landwirtschaftlichen Kulturlands reiche zudem bei weitem nicht. Nur die Landschaftsinitiative hätte verhindert, dass der Boden zum Spekulationsobjekt verkomme.