Die grosse Kammer hat damit «eine eierlegende Wollmilchsau» geschaffen, die der Raumplanung bisher gefehlt habe, sagte Beat Flach (GLP/AG). Die Schweiz werde um ihre Instrumente in der Raumplanung benieden. Mit der Abgabe auf dem Mehrwert bei einer Einzonung von Kulturland in Bauland, erhalte die Raumplanung nun endlich die Mittel, die ihr bis anhin gefehlt habe.
Der Weg zu diesem Kernstück dieser Teilrevision des Raumplanungsgesetzes war lang. Der Bundesrat sah ursprünglich einen angemessenen Ausgleich für Vor- und Nachteile vor. Der Ständerat verschärfte den Vorschlag und fügte bei seiner Erstberatung eine Abgabe von mindestens 25 Prozent auf dem Wertzuwachs hinzu.
Der Nationalrat wiederum kippte die Idee einer Mehrwertabgabe während seiner Erstberatung. Der Ständerat fügte sie bei der Zweitberatung der Teilrevision wieder ein, beschränkte sie aber auf 20 Prozent. Ein Vorschlag, den die Kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz einstimmig befürwortet hatte.
Mit der deutlichen Annahme dieses Schicksalsartikels im indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative, steigen die Chancen, dass diese zurückgezogen wird.
Richtpläne regeln
Die Initiative «Raum für Mensch und Natur» fordert ein Ende der Zersiedelung und Zerstörung von Kulturland.
Die Änderung, die vom Nationalrat gekippt wurde, ist bei der Zweitberatung des Ständerates angenommen worden. /


Sie will unter anderem ein 20-jähriges Moratorium für neue Bauzonen.
Die Anliegen der Initianten sollen mit dieser Teilrevision des Raumplanungsgesetzes umgesetzt werden. Ziel ist es, das Kulturland besser zu schützen. Im Vordergrund steht die Verdichtung der Siedlungsgebiete. Die Instrumente sind der Mehrwertausgleich und die kantonalen Richtpläne, die neu gewisse Mindeststandards einhalten sollen.
Alt Bundesrat Moritz Leuenberger hatte ursprünglich der Initiative eine Totalrevision des Raumplanungsgesetzes gegenüberstellen wollen. In der Vernehmlassung stiess er aber auf so starken Widerstand, dass er die Vorlage nun auf die Fragen abspeckte, die auch von der Initiative aufgegriffen werden.
Rückzug der Landschaftsinitiative
Kommt die Teilrevision des Raumplanungsgesetzes in der Schlussabstimmung durch, wird die Landschaftsinitiative zurückgezogen. Dies sagte Otto Sieber, Präsident des Vereins «Ja zur Landschaftsinitiative» der Nachrichtenagentur sda.
Die Initianten hätten zwei Bedingungen für einen Rückzug gestellt. Beide seien am Donnerstag vom Nationalrat - wie zuvor vom Ständerat - erfüllt worden. Dabei ging es um die Reduktion überdimensionierter Bauzonen und damit verbunden die Mehrwertabgabe.