Die von Umweltverbänden eingereichte Initiative «Raum für Mensch und Natur» (Landschaftsinitiative) stösst zwar allseits auf Verständnis. Sowohl der Bundesrat als auch die Ratsmitglieder räumen ein, dass die Anliegen der Initianten berechtigt sind.
Auf Kritik stossen die in der Initiative vorgeschlagenen Massnahmen. Dazu gehören die Übergangsbestimmungen, die verlangen, dass die Gesamtfläche der Bauzonen während zwanzig Jahren nicht vergrössert werden darf.
Verdichtung nach innen
Im Gegenentwurf wird wird neu der Grundsatz eingeführt, dass Baugebiet von Nichtbaugebiet zu trennen ist.
Der Ständerat stimmt der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes zu. /


Ausserdem wird die Verpflichtung zu kompakten Siedlungen stipuliert; Kantone und Gemeinden sollen angehalten werden, bei der Planung möglichst eine «Verdichtung nach innen» vorzunehmen. Auf überdimensionierte Bauzonen ist zu verzichten.
Der Ständerat lehnte die Landschaftsinitiative gegen den Willen einer links-grünen Minderheit mit 27 zu 11 Stimmen ab. Den Gegenvorschlag nahm er mit 34 zu 5 Stimmen an. Er folgte damit der Mehrheit seiner Raumplanungskommission, die den Revisionsentwurf noch mit einigen Änderungsvorschlägen versah.