Abtreibungs-Kosten sollten aus dem Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung gestrichen werden. In einem nächsten Schritt seien auch Geschlechtsumwandlungen oder unnötige Kaiserschnitte aus der Grundversicherung zu verbannen.
Die Initianten machen geltend, das Volksbegehren diene der Entlastung der obligatorischen Krankenversicherung. Föhn räumte allerdings ein, dass Geburten um ein Vielfaches teurer sind als Abtreibungen - und dass heute ein grosser Teil der Abtreibungen mit der billigeren, medikamentösen Methode durchgeführt wird.
Geburten kosten mehr
An der Medienkonferenz wurde denn auch deutlich, dass es den Initianten um Grundsätzliches geht. Jährlich gebe es mehr als 10'000 Abtreibungen in der Schweiz. «Das sind 10'000 zu viel», sagte Föhn.



Nationalrat Peter Föhn (SVP SZ): Das Volksbegehren diene der Entlastung der obligatorischen Krankenversicherung. /


CVP-Nationalrätin Elvira Bader (SO) brachte ebenfalls ethische Argumente vor. «Wir wollen nicht, dass unsere Grundversicherung statt Leben zu retten Leben vernichtet.»
Weiterhin bezahlen soll die obligatorische Krankenversicherung nur Abtreibungen nach Vergewaltigungen und in Fällen, bei denen das Leben der Mutter «ernsthaft gefährdet» ist.
Dem Initiativkomitee gehören mehrheitlich Vertreter der SVP, der CVP sowie der evangelischen Parteien EVP und EDU an. Auch zwei FDP-Politiker setzen sich für das Anliegen ein. Die Unterstützung der eigenen Parteien ist den Initianten aber noch nicht gewiss. «Wir können heute nicht sagen, wo wir stehen», sagte Föhn.