«Ich kann nur jedem, der meint, dass er in der Vergangenheit Steuern hinterzogen haben könnte, den Rat geben, das Angebot in unserer Abgabenordnung zur Selbstanzeige zu nutzen», sagte Schäuble der «Augsburger Allgemeinen».
Schäuble verteidigte den geplanten Kauf gestohlener Bankkunden-Daten: «Die politische Entscheidung über den Umgang mit dem Datenangebot ist im Grundsatz schon vor zwei Jahren mit der Liechtenstein-CD gefallen. Diese Linie behalten wir bei.»
CD als Beweismittel gültig
Er verwies darauf, dass in den fast 200 Prozessen nach der Liechtenstein-Affäre kein einziges Gericht die damals gekauften Kontodaten als Beweismittel verworfen habe. Ähnliche Geschäfte gehörten zum Alltag der Strafverfolgungsbehörden.
Von welcher Bank die Daten gestohlen wurden, lässt Schäuble wohlweisslich offen, um möglichst viele Steuersünder zu verunsichern.
Finanzminister Wolfgang Schäuble: Die Entscheidung ist im Prinzip schon vor zwei Jahren gefallen. /


Nach der UBS wurden von Zeitungen der Schweizer Ableger der britischen HSBC und die Credit Suisse genannt.
Die «Financial Times Deutschland» brachte mittlerweile auch Julius Bär ins Spiel. Ein Ex-Manager der Bank habe Dokumente den Behörden kostenlos zur Verfügung gestellt. Über diesen Fall war in Schweizer Medien allerdings bereits 2008 die Rede.
Gemäss der Zeitung kursieren also mehrere Datensätze von Schweizer Banken bei deutschen Steuerfahndern oder seien angeboten worden. Statt wie berichtet fünf Datensätze seien bereits mehrere Dutzend erfolgreich ausgewertet worden.