Tino Richter / Quelle: news.ch / Mittwoch, 3. Februar 2010 / 13:40 h
Auch das Schweizer Bundesgericht erachtet gestohlene Daten bei Verfahren gegen Steuerhinterziehung als zulässig, wie die «Süddeutsche Zeitung» in ihrer heutigen Ausgabe schreibt. Im Jahr 2000 hatten ehemalige Mitarbeiter des Liechtensteiner Treuhänders Herbert Baltliner Daten über Steuersünder gestohlen und die Informationen den deutschen Behörden zugespielt. Auf der CD waren auch Daten von Schweizer Steuerbetrügern.
Als die deutschen Behörden die Informationen weitergaben, leitete die Schweiz daraufhin Verfahren gegen die betreffenden Personen ein. Die meisten Verfahren endeten mit einem Vergleich, wie die NZZ im vergangenen November berichtete. Ein Angeklagter zog das Urteil bis ans Bundesgericht weiter, mit der Begründung, dass die Datenbeschaffung per Diebstahl geschehen sei. Deshalb dürften die Beweise nicht verwertet werden. Am 2.
Gestohlene Bankdaten sind auch in der Schweiz schon für Anklagen verwendet worden. (Symbolbild) /


Oktober 2007 entschied das höchste Gericht der Schweiz, dass auch gestohlene Daten bei Verfahren in Steuerfragen verwendet werden dürfen, wie «20 Minuten online» berichtet.
«Hehler und Diebe»
Das Urteil der höchsten Richter ist gemäss der NZZ für den Bundesrat nicht bindend - doch es könnte entscheidend in die gerade laufenden Beratungen einfliessen.
Für Alt-Bundesrat Christoph Blocher hat es die Schweiz mit einem Land zu tun, das Hehlerei betreibe und Diebstahl fördere. «In der deutschen Regierung hat es Kriminelle», meinte der ehemalige Justizminister in der Sendung «TalkTäglich» von TeleZüri. Der Kauf gestohlener Bankdaten sei eine krasse Gesetzesverletzung. Deshalb müssten die laufenden Verhandlungen über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland sistiert werden, forderte der frühere Magistrat.
Dumm nur, dass bereits andere Länder wie Österreich, die Niederlande und Belgien Kopien von der Daten-CD anfordern, wie es im «Tagesanzeiger.ch/Newsnetz» heisst. Wieder steht die Schweiz mit dem Rücken zur Wand. Ein «Wir-gegen-alle-anderen» wird da nicht weiterhelfen. Der Bundesrat kann die verfahrene Situation nur noch mit einer offensiven Strategie retten: indem er das Bankgeheimnis begräbt.