Finanzminister Hans-Rudolf Merz machte vor den Medien deutlich, dass der Bundesrat das Vorgehen Deutschlands missbilligt. «Der Bundesrat verurteilt Datendiebstahl aufs Schärfste», sagte Merz. Es handle sich um eine Straftat. Dass Deutschland diese Daten nutzen will, verstosse gegen Treu und Glauben.
Deshalb ist für Merz klar: «Die Schweiz wird in Fällen von Datendiebstahl jetzt und in Zukunft keine Amtshilfe leisten.» Einerseits wird die Schweiz versuchen, entsprechende Regeln in das DBA mit Deutschland aufzunehmen. Andererseits hat der Bundesrat bereits früher beschlossen, solche Fälle in einem speziellen Amtshilfegesetz auszuschliessen.
«Das Ausland ist nicht auf Amtshilfe der Schweiz angewiesen», sagte Bundesrat Merz. (Archivbild) /

Keine Amtshilfe aus der Schweiz
Gleichzeitig räumte Merz ein, dass Deutschland mit den Bankdaten nach eigenem Gutdünken umgehen kann. «Deutschland und Frankreich können diese Daten im Inland einsetzen», sagte er. De facto können in diesen Ländern die betroffenen Steuerhinterzieher vor Gericht gezogen werden, ohne dass die deutsche und französische Justiz auf Amtshilfe aus der Schweiz angewiesen ist.
Dieser Umstand entzieht auch einer Eskalations-Strategie etwas den Boden. Laut Aussagen von Merz, wählte der Bundesrat die Deeskalations-Strategie aber vor allem, weil Deutschland der wichtigste Wirtschaftspartner der Schweiz ist.
Dass der Bundesrat im Falle von Frankreich anders reagierte, begründete Merz mit dem Umstand, dass die DBA-Verhandlungen bereits abgeschlossen waren, als Frankreich in den Besitz von gestohlenen Kundendaten der HSBC Private Bank in Genf gelangt war.
Deutschland soll sagen woher die Daten stammen
«Wir verlangen, dass Deutschland offenlegt, woher die Daten stammen», sagte Merz, der gleichzeitig einräumte, dass die Schweiz bislang keinen Beweis für die Existenz der CD-Rom mit den gestohlenen 1500 Bankdatensätzen hat.