Die Kommission ist einverstanden damit, dass die Schweiz neue Abkommen aushandelt und dabei die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug aufhebt.
In diesem Grundsatzentscheid folge sie dem Bundesrat, sagte APK-Präsident Eugen David (CVP/SG) vor den Medien. Die APK wolle, dass die Schweiz den OECD-Standard übernehme.
Doch das Verhältnis der Doppelbesteuerungsabkommen zum Schweizer Recht bedürfe der Abklärung. Zunächst müsse geregelt werden, in welchen Fällen Amtshilfe geleistet werde und in welchen nicht.
«Es ist absolut notwendig, dass wir Rechtssicherheit haben», sagte David. Der Entscheid dürfe im Einzelfall nicht bei der Verwaltung oder bei einem Gericht liegen.
Ordentliches Verfahren gefordert
Im OECD-Musterabkommen ist die Amtshilfe zwar geregelt.
Gemäss Eugen David will die APK, dass die Schweiz den OECD-Standart übernimmt. (Archivbild) /


Laut David haben die Staaten aber das Recht, die Einzelheiten nach eigenem Recht zu regeln.
So könnten sie festlegen, dass Amtshilfe auf Basis von Datendiebstahl verweigert werde. Ausgeschlossen sei nur, dass die Schweiz allein deswegen keine Amtshilfe leiste, weil es um Bankinformationen gehe.
Die Regelung der Amtshilfe brauche Zeit, räumte der APK-Präsident ein. Doch dazu sei das Parlament berechtigt. «Wir sind entschlossen, den rechtsstaatlichen Weg zu gehen.»
Die Sache müsse ohne Hektik in einem ordentlichen Verfahren durchgeführt werden, obwohl die Schweiz unter Druck stehe. Es gebe auch «Kreise aus der Wirtschaft», die ihre Meinung um 180 Grad geändert hätten und nun schnelles Handeln verlangten, sagte David. Hektik führe aber zu Fehlern.