Finanzminister Hans-Rudolf Merz habe sich mit seinem französischen Amtskollegen Eric Woerth über diese letzten Details verbindlich geeinigt, teilte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mit. Der Bundesrat hatte im Dezember beschlossen, die Ratifizierung des DBA im Nachgang zur HSBC-Affäre zu sistieren.
Umgang mit Kontodaten und Amtshilfe
Merz und Woerth seien übereingekommen, dass Frankreich die aus einer Genfer HSBC-Filiale gestohlenen Kontendaten nicht für Amtshilfedaten verwenden werde, hiess es weiter. Frankreich kann die Daten an andere Staaten weitergeben, muss aber die Schweiz informieren. Eine Kopie der HSBC-Daten hatte Frankreich der Schweiz bereits geliefert.
Umstritten war zudem, wie die Amtshilfe im neuen DBA geregelt ist. Die Schweiz wird auch Gesuche behandeln, bei denen Frankreich den Namen der betroffenen Bank nicht kennt.
Bundesrat Rudolf Merz hatte sich mit Frankreichs Finanzminister Eric Woerth (Bild) geeinigt. /


Frankreich muss aber dem Gesuch alle Angaben beilegen, welche die Identifikation der Bank ermöglichen. Die Schweiz wird auf solche Gesuche eintreten, wenn es sich dabei nicht um eine «fishing expedition» handelt.
Annäherung schon in Davos
Die Klärung dieser Fragen trage dazu bei, das bilaterale Verhältnis zu Frankreich zu entspannen, hält das EFD weiter fest. Die beiden Minister hätten sich am Donnerstag geeinigt. Zuvor war es beim Weltwirtschaftsforum in Davos bereits zu einer Annäherung gekommen.
Im Ratifikationsprozess ist nun das Parlament gefordert. Bereits am 17. Februar 2010 soll die vorberatende Kommission des Ständerates die Wiederaufnahme des Genehmigungsprozesses beraten.