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Datenklau: Experte sieht keine langfristigen FolgenDie Affäre um den Verkauf von gestohlenen Kundendaten an Deutschland sorgt weiter für Aufregung. Während deutsche Kunden immer nervöser werden, sucht der Bundesrat nach Lösungen.Seraina Lutz / Quelle: news.ch / Mittwoch, 3. Februar 2010 / 10:09 h
Bundesrat Merz sieht es als unbedingt notwendig an, ein Gesetzt zur Verweigerung der Amtshilfe zu entwerfen, die Privatbankiers wollen die Angelegenheit mit einer Abgeltungssteuer regeln. news.ch hat Prof. Dr. iur. Rainer J. Schweizer, Dozent an der Universität in St.Gallen, um eine Einschätzung der Lage gebeten.
news.ch: Professor Schweizer, sehen Sie eine Notwendigkeit darin, einen neuen Passus zu «Datenklau» im Doppelbesteuerungsabkommen festzuhalten?Prof. Schweizer: Zielführender ist wohl, dass zum einen die Regelung des Bankgeheimnisses im Bankengesetz überprüft wird, auch bezüglich der Höhe der Strafnorm, und dies im Hinblick auf die Sicherung des Persönlichkeitsschutzes der Bankkunden. Zum anderen brauchen wir eine allgemeine schweizerische Gesetzgebung über die Durchführung der internationalen Amts- und Rechtshilfe bei Fiskaldelikten, eine Gesetzgebung ähnlich dem Bundesgesetz über die Rechtshilfe in Strafsachen, welche dann die zum Teil lückenhaften Verfahrensregelungen der Doppelbesteuerungsabkommen und ihrer Ausführungsbestimmungen ergänzt und verbessert.news.ch: Bundesrat Merz will keine zusätzliche Klausel im Abkommen, sondern die Regelung bezüglich des Verkaufs von gestohlenen Daten in einem eigenen Gesetz festhalten.Über 1500 Kundendaten sind Deutschland zum Kauf angeboten worden. (Symbolbild) /
Prof. Dr. iur. Rainer J. Schweizer unterrichtet an der Universität in St.Gallen. /
Was halten Sie davon? Prof. Schweizer: Das Finanzdepartement tendiert offenbar und erfreulicherweise zu einem generellen Verfahrensgesetz über die Amts- und Rechtshilfe, und dort wäre eine Regelung über die Verweigerung des Informationsaustauschs nach Datendiebstahl sehr wohl denkbar.news.ch: Wie soll sich die Schweiz Ihrer Meinung nach jetzt verhalten?Prof. Schweizer: Wenn die Bundesrepublik jetzt geklaute Daten kauft, so unterläuft sie das geltende - sicherlich ungenügende - Doppelbesteuerungsabkommen, aber auch die Verhandlungen für ein neues. Dieser auch völkerrechtlich inakzeptable Vertrauensverstoss muss von der Schweiz entschieden abgelehnt werden.news.ch: Glauben Sie denn, dass der Kauf der Daten das Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland gefährden könnte?Prof. Schweizer: Ich denke nein.news.ch: Nach der Meinung der Privatbankiers wäre eine Abgeltungssteuer sinnvoll. Was halten Sie von diesem Vorschlag?Prof. Schweizer: Dieser Ansatz ist sicher einer, der tatsächlich weiterführt. Wichtig ist, dass ein heutigen Werten verpflichtetes, über die einzelnen bilateralen Abkommen hinausgehendes Konzept einer fairen internationalen Zusammenarbeit in Steuersachen politisch zustande kommt.news.ch: Wie passt Ihrer Meinung nach die Aussage «Unrecht begehen, um Recht zu bekommen» zur Lage der Affäre?Prof. Schweizer: Das kann sich der Staat, wenn er ein Rechtsstaat sein will, nur in ausserordentlichen Situationen bei besonders schweren Delikten leisten.
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