Im konkreten Fall hiess das Gericht die Beschwerde eines Afghanen gut, auf dessen Asylgesuch das BFM letztes Jahr nicht eingetreten war. Der Mann war nach diesem Entscheid sofort nach Griechenland überstellt worden, von wo er in den Dublin-Raum eingereist war. Die Wegweisung geschah, bevor ein Gericht seinen Rekurs gegen den Nichteintretensentscheid behandeln konnte.
Das Bundesverwaltungsgericht hält diese Praxis für rechtswidrig: Sie verstosse gegen den Rechtsschutz, wie ihn die Bundesverfassung (Art.
Das Bundesverwaltungsgericht in Bern kritisiert das Bundesamt für Migration (BFM). /


29a) garantiert: Jede Person hat bei Rechtsstreitigkeiten Anspruch auf Beurteilung durch eine richterliche Behörde. Diese Garantie gewährt auch die Europäische Menschenrechtskonvention.
Kritik an BFM
Das Gericht kritisiert auch, dass die Wegweisung des BFM so schnell vollzogen wurde, dass die aufschiebende Wirkung, die es der Beschwerde gewährte, wirkungslos blieb. Die aufschiebende Wirkung stellte das Gericht fest, weil es Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen im griechischen Asylverfahren sah.
Nach Angaben des Sprechers des Gerichts, Andrea Arcidiacono, handelt es sich nicht um einen Einzelfall. Im Moment seien beim Bundesverwaltungsgericht 146 Fälle hängig, bei denen es um die Anwendung des Dublin-Abkommens gehe, sagte er. Das Urteil hat deshalb weitere Folgen für das BFM.